Darf ich für meine Frau rechtsverbindlich unterschreiben?

Antwort

Grundsätzlich darfst du für deine Frau nicht einfach rechtsverbindlich unterschreiben. Jeder Mensch muss Verträge und rechtlich relevante Dokumente grundsätzlich selbst unterschreiben. Es gibt jedoch Ausnahmen: 1. **Vollmacht:** Wenn deine Frau dir eine schriftliche Vollmacht erteilt hat, darfst du in ihrem Namen unterschreiben. In diesem Fall musst du deutlich machen, dass du „in Vertretung“ (i.V.) oder „im Auftrag“ (i.A.) unterschreibst und den Namen deiner Frau sowie deinen eigenen Namen angeben. 2. **Gesetzliche Vertretung:** Nur in besonderen rechtlichen Konstellationen (z.B. als gesetzlicher Betreuer oder Vormund) ist eine Unterschrift für eine andere Person ohne Vollmacht möglich. Ohne eine solche Vollmacht oder gesetzliche Grundlage ist eine Unterschrift für deine Frau nicht rechtsverbindlich und kann sogar als Urkundenfälschung (§ 267 StGB) strafbar sein. **Fazit:** Du darfst nur mit einer entsprechenden Vollmacht oder gesetzlichen Vertretung für deine Frau rechtsverbindlich unterschreiben. Andernfalls ist das nicht zulässig.

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