Wie ist die Rechtsprechung bei jugendlichen Straftätern in Deutschland?

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In Deutschland unterliegt die Rechtsprechung bei jugendlichen Straftätern besonderen Regelungen, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) festgelegt sind. Jugendliche, die zwischen 14 und 17 Jahren alt sind, werden als strafmündig betrachtet, können aber nicht wie Erwachsene bestraft werden. Bei Tätern im Alter von 18 bis 20 Jahren wird ebenfalls das Jugendstrafrecht angewendet, wenn sie in ihrer Entwicklung noch als jugendlich gelten. Die Hauptziele des Jugendstrafrechts sind Erziehung und Resozialisierung, nicht Bestrafung. Daher kommen bei Verurteilungen oft mildere Strafen wie Erziehungsmaßregeln, Jugendarrest oder Jugendstrafe in Betracht. Die Gerichte berücksichtigen auch die persönliche Entwicklung des Jugendlichen, die Tatmotivation und die Umstände der Tat. In vielen Fällen wird versucht, eine Diversion anzuwenden, das heißt, die Sache wird ohne förmliches Gerichtsverfahren geklärt, beispielsweise durch Gespräche mit einem Sozialarbeiter oder durch gemeinnützige Arbeit. Dies soll den Jugendlichen helfen, aus ihrem Fehlverhalten zu lernen, ohne dass eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt.

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