Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
Die rechtlichen Folgen einer Scheidung können vielfältig sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem jeweiligen Rechtssystem und den individuellen Umständen der Ehe. Hier sind einige der häufigsten rechtlichen Konsequenzen: 1. **Aufteilung des Vermögens**: In vielen Ländern wird das während der Ehe erworbene Vermögen im Rahmen der Scheidung aufgeteilt. Dies kann sowohl gemeinsames Eigentum als auch Schulden betreffen. 2. **Unterhalt**: Ein Ehepartner kann verpflichtet sein, dem anderen Unterhalt zu zahlen, insbesondere wenn dieser finanziell schlechter gestellt ist. Dies kann sowohl für die Zeit nach der Scheidung als auch für die Kinder gelten. 3. **Sorgerecht und Umgangsrecht**: Bei gemeinsamen Kindern müssen Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht getroffen werden. Dies betrifft, wer die Kinder hauptsächlich betreut und wie der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt wird. 4. **Namensänderung**: Ein Ehepartner kann nach der Scheidung entscheiden, seinen Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder anzunehmen. 5. **Rentenansprüche**: In einigen Ländern können während der Ehe erworbene Rentenansprüche ebenfalls in die Vermögensaufteilung einfließen. 6. **Steuerliche Auswirkungen**: Eine Scheidung kann auch steuerliche Konsequenzen haben, da sich der Familienstand ändert und dies Einfluss auf Steuererklärungen und -vergünstigungen haben kann. Es ist ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Rechte und Pflichten zu verstehen.
Der Begriff „Unterhaltstatbestand“ bezeichnet im deutschen Familienrecht die Voraussetzungen, unter denen eine Person von einer anderen Unterhalt verlangen kann. Es handelt sich also um di... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erb... [mehr]