Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein minderjähriger Käufer, um einen Kaufvertrag zu schließen?

Antwort

Ein minderjähriger Käufer hat in Deutschland verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um einen Kaufvertrag zu schließen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind: 1. **Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)**: Minderjährige können Verträge abschließen, die mit eigenen Mitteln (z.B. Taschengeld) finanziert werden, ohne dass die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Kaufpreis sofort zu zahlen ist und die Mittel zur Verfügung stehen. 2. **Zustimmung der Eltern (§ 108 BGB)**: Ein minderjähriger Käufer kann auch Verträge abschließen, wenn die Eltern oder der gesetzliche Vertreter vorher zustimmen. In diesem Fall ist der Vertrag von Anfang an wirksam. 3. **Schwebend unwirksame Verträge (§ 108 BGB)**: Verträge, die ein minderjähriger Käufer ohne Zustimmung der Eltern abschließt, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie erst wirksam werden, wenn die Eltern zustimmen. 4. **Rechtsgeschäfte, die lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (§ 104 BGB)**: Minderjährige können auch Verträge abschließen, die ihnen nur Vorteile verschaffen, ohne dass eine Zustimmung erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür wäre ein Geschenk. Es ist wichtig, dass minderjährige Käufer sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Robert möchte einen Kaufvertrag rückgängig machen. Ist eine Willenserklärung nötig?

Um einen Kaufvertrag rückgängig zu machen, muss Robert die Voraussetzungen für eine Anfechtung oder einen Rücktritt vom Vertrag prüfen. Eine Willenserklärung ist dabei en... [mehr]