Verjähren Rechnungen für Lagerhaltung?

Antwort

Ja, Rechnungen für die Lagerhaltung unterliegen der Verjährung. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen aus Verträgen, einschließlich Rechnungen für Dienstleistungen wie Lagerhaltung, drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 195, § 199 BGB). Beispiel: Wenn eine Rechnung für Lagerhaltung im Jahr 2020 gestellt wurde, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2023. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die je nach Art der Forderung und den vertraglichen Vereinbarungen abweichen können. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

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