In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Die Prüfung nach Aktenlage ist ein Verfahren, bei dem eine Behörde Entscheidungen oder Bewertungen auf der Grundlage bereits vorhandener Unterlagen und Informationen trifft, ohne dass eine persönliche Anhörung oder ein weiteres Verfahren erforderlich ist. Dies kann in verschiedenen Kontexten vorkommen, beispielsweise bei der Bearbeitung von Anträgen, Widersprüchen oder im Rahmen von Verwaltungsverfahren. In der Regel wird die Aktenlage geprüft, um festzustellen, ob die vorliegenden Informationen ausreichen, um eine Entscheidung zu treffen. Die Behörde bewertet die relevanten Dokumente, wie Anträge, Gutachten oder frühere Bescheide, und trifft auf dieser Basis eine Entscheidung. Dies kann Zeit und Ressourcen sparen, da nicht immer eine persönliche Anhörung notwendig ist. Es ist wichtig, dass die Aktenlage vollständig und aktuell ist, da unzureichende Informationen zu einer fehlerhaften Entscheidung führen können. In vielen Fällen haben Betroffene das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt wurden.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses wird grundsätzlich von den Erben, Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten überprüft, die ein berechtigtes Interesse daran... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]