Darf die Polizei bei Eigengefährdung eine Leibesvisitation durchführen?

Antwort

Ja, die Polizei darf in Fällen von Eigengefährdung eine Leibesvisitation durchführen. Dies geschieht in Regel, um die Person selbst oder andere möglichen Gefahren zu schützen. Die recht Grundlagen dafür finden sich Polizeirecht der Bundesländer in Deutschland. Es jedoch wichtig, dass Maßnahmen verhtnismäßig und die Rechte derroffenen Person gewahrt.

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