Wann unterliegt eine Stiftung der Pflicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses?

Antwort

Eine Stiftung unterliegt der Pflicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und somit als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gilt. Dies ist in § 1 HGB geregelt, der besagt, dass jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, Kaufmann ist. Ein Handelsgewerbe ist nach § 1 Abs. 2 HGB jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Zusätzlich können Stiftungen auch aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sein, beispielsweise nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder des jeweiligen Landesstiftungsgesetzes. Es ist ratsam, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Verpflichtungen zu klären.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wem muss ich die Bestätigung über rechtliche Sachverhalte zum Jahresabschluss schicken?

Die Bestätigung über rechtliche Sachverhalte (auch „Anwaltsbestätigung“ genannt) wird im Rahmen des Jahresabschlusses in der Regel vom Unternehmen an den Abschlussprüfe... [mehr]

Wo melde ich eine Stiftung in NRW an?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) meldest du eine Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde an. Für die meisten Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist dies die Bezirksregie... [mehr]

Wo meldet man eine Stiftung an?

In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]

Wie kann man eine Stiftung gründen?

Um eine Stiftung zu gründen, sind in Deutschland einige wichtige Schritte und Voraussetzungen zu beachten: 1. **Stiftungszweck festlegen:** Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerha... [mehr]