Was regelt Paragraph 71 ZPO?

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§ 71 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland regelt die Berufung. Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz, das dazu dient, die Entscheidung einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Hier ist der genaue Wortlaut von § 71 ZPO: "Die Berufung findet statt gegen die Endurteile der Amtsgerichte und der Landgerichte, soweit nicht ein anderes Gericht ausschließlich zuständig ist." Für weitere Details und den genauen Gesetzestext kannst du die Zivilprozessordnung einsehen: [§ 71 ZPO bei gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__71.html).

Kategorie: Recht Tags: ZPO Paragraph Regelung

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