Kann eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers verhaltensbedingt sein?

Antwort

Ja, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann verhaltensbedingt sein. Dies geschieht, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, beispielsweise durch wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, schlechte Arbeitsleistung oder unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch in der Regel vorher eine Abmahnung aussprechen, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Die Kündigung muss zudem verhältnismäßig sein und die Interessen beider Parteien berücksichtigen.

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