Nein – dein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch nur deshalb, weil du ein bestimmtes Alter erreichst oder eine Altersrente bekommen könntest. Automatisch endet er nur, wenn in deinem Arbe...
Wie früh muss der Arbeitgeber bei einem befristeten Arbeitsvertrag mitteilen, ob er verlängert oder entfristet?
Antwort vom**Es gibt in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Frist, wie lange vorher dein Arbeitgeber dir sagen muss, ob ein befristeter Vertrag verlängert oder entfristet wird. Läuft die Befristung ab und es gibt keine neue Vereinbarung, endet das Arbeitsverhältnis automatisch.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html)) ## Entscheidend ist der Vertragstyp Bei einer **kalendermäßigen Befristung** endet der Vertrag zum vereinbarten Datum, ohne dass der Arbeitgeber extra kündigen oder vorher erinnern muss. Eine Verlängerung muss **vor Ablauf** der Befristung vereinbart werden; passiert das nicht, ist der Vertrag beendet. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html)) Wird nach dem Enddatum einfach weitergearbeitet und der Arbeitgeber weiß das, kann daraus sogar ein **unbefristetes Arbeitsverhältnis** werden, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele übersehen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Verlass dich nicht darauf, dass der Arbeitgeber sich rechtzeitig meldet. Wenn dein Vertrag bald endet, musst du selbst früh nachfragen und dich wegen der Agentur für Arbeit an die Fristen halten. Bei einem befristeten Vertrag musst du dich **spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende arbeitsuchend melden**. Erfährst du erst später vom Ende, musst du dich innerhalb von **3 Tagen** melden. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stralsund/presse/2025-46-arbeitsuchend-melden-am-besten-online)) ## Wichtiger Unterschied Eine **Verlängerung** ist nicht dasselbe wie eine **Entfristung**: - **Verlängerung**: neuer befristeter Zeitraum - **Entfristung**: Arbeitsverhältnis läuft künftig unbefristet weiter Beides muss sauber vereinbart werden; bloßes Hoffen oder mündliche Andeutungen reichen nicht. Wenn im **Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung** eine interne Ankündigungsfrist steht, gilt natürlich diese Regel zusätzlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist so eine Vorankündigung aber normalerweise nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html))
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