Darf ich bei plötzlicher Fahruntauglichkeit des Fahrers wegen rechtfertigendem Notstand ohne Führerschein weiterfahren?

Antwort

Ja, in einer echten Notlage – zum Beispiel, wenn der Fahrer plötzlich bewusstlos wird und niemand sonst mit Führerschein anwesend ist – kann das Fahren ohne Führerschein durch den sogenannten **rechtfertigenden Notstand** (§ 34 StGB) gerechtfertigt sein. Der rechtfertigende Notstand erlaubt es, eine eigentlich rechtswidrige Handlung (hier: Fahren ohne Fahrerlaubnis) zu begehen, wenn dadurch eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abgewendet wird und das geschützte Interesse (z.B. das Leben des Fahrers oder anderer Personen) das beeinträchtigte Interesse (die Einhaltung der Fahrerlaubnispflicht) wesentlich überwiegt. Wichtige Voraussetzungen: - Es muss eine akute Notlage vorliegen (z.B. medizinischer Notfall). - Es darf keine andere zumutbare Möglichkeit geben, Hilfe zu holen (z.B. Notruf, andere Personen). - Die Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein, um die Gefahr abzuwenden. - Die Abwägung muss klar zugunsten des geretteten Rechtsguts ausfallen. **Beispiel:** Der Fahrer erleidet einen Herzinfarkt, du bist allein mit ihm im Auto, ein Notruf ist nicht möglich oder würde zu lange dauern. In diesem Fall könntest du das Fahrzeug zum nächsten Krankenhaus steuern, auch ohne Führerschein. **Wichtig:** Im Nachhinein wird genau geprüft, ob wirklich ein Notstand vorlag und ob du angemessen gehandelt hast. Missbrauch oder eine vorgeschobene Notlage werden nicht akzeptiert. Weitere Informationen findest du z.B. bei [§ 34 StGB – Rechtfertigender Notstand](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html). **Fazit:** In echten Notfällen kann das Fahren ohne Führerschein durch den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein. Die Situation muss aber wirklich dringend und alternativlos sein.

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