Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Eine Norm im Strafrecht unterscheidet sich von einer Norm in der Moral durch mehrere wesentliche Merkmale: 1. **Verbindlichkeit**: Strafrechtliche Normen sind rechtlich verbindlich und können durch staatliche Institutionen durchgesetzt werden. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen wie Strafen. Moralische Normen hingegen sind oft nicht verbindlich und basieren auf individuellen oder gesellschaftlichen Überzeugungen. 2. **Durchsetzung**: Strafrechtliche Normen werden durch staatliche Organe wie Polizei und Justiz durchgesetzt. Moralische Normen werden meist durch soziale Kontrolle, wie zum Beispiel gesellschaftliche Anerkennung oder Ablehnung, durchgesetzt. 3. **Ursprung**: Strafrechtliche Normen stammen aus formellen Gesetzgebungsprozessen und sind in Gesetzestexten festgehalten. Moralische Normen entwickeln sich oft aus kulturellen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen und sind weniger formalisiert. 4. **Zielsetzung**: Das Ziel des Strafrechts ist es, das gesellschaftliche Zusammenleben zu schützen und Ordnung aufrechtzuerhalten. Moralische Normen zielen darauf ab, das individuelle und kollektive Wohl zu fördern und ethische Standards zu setzen. 5. **Flexibilität**: Moralische Normen können sich schneller ändern und an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen, während strafrechtliche Normen oft stabiler sind und längere Prozesse zur Änderung erfordern. Diese Unterschiede verdeutlichen, dass Strafrecht und Moral zwar miteinander verbunden sein können, jedoch unterschiedliche Funktionen und Mechanismen in der Gesellschaft haben.
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...
Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland re...
Es ist rechtlich und moralisch problematisch, einen Staatsanwalt anzulügen. Im Strafverfahren bist du zwar als Beschuldigter nicht verpflichtet, dich selbst zu belasten, und du darfst schweigen o...