Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ein neuer Gesellschafter einer GmbH haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind. Die Haftung für solche Verbindlichkeiten liegt in der Regel bei den Gesellschaftern, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeiten in der GmbH waren. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn der neue Gesellschafter in die bestehenden Verbindlichkeiten eingewilligt hat oder wenn es sich um eine Haftung aus einer persönlichen Garantie handelt. Es ist ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]