Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ein neuer Gesellschafter einer GmbH haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind. Die Haftung für solche Verbindlichkeiten liegt in der Regel bei den Gesellschaftern, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeiten in der GmbH waren. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn der neue Gesellschafter in die bestehenden Verbindlichkeiten eingewilligt hat oder wenn es sich um eine Haftung aus einer persönlichen Garantie handelt. Es ist ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]