Ist der neue Gesellschafter einer GmbH für vor seiner Zeit entstandene Projekte haftbar?

Antwort

Ein neuer Gesellschafter einer GmbH haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt in die Gesellschaft entstanden sind. Die Haftung für solche Verbindlichkeiten liegt in der Regel bei den Gesellschaftern, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeiten in der GmbH waren. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn der neue Gesellschafter in die bestehenden Verbindlichkeiten eingewilligt hat oder wenn es sich um eine Haftung aus einer persönlichen Garantie handelt. Es ist ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.

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