Wie kann ich dem Nachbarn wegen mangelnder Wartung der Wasserleitung kündigen?

Antwort

Eine Kündigung einer Wasserleitung oder eines Wasseranschlusses ist in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, da es sich meist um eine grundstücksbezogene Erschließung handelt, die mit Rechten und Pflichten verbunden ist. Wenn der Nachbar seiner Wartungs- oder Kontrollpflicht nicht nachkommt und dadurch möglicherweise Schäden oder Gefahren entstehen, solltest du wie folgt vorgehen: 1. **Gespräch suchen:** Sprich den Nachbarn freundlich auf das Problem an und weise ihn auf seine Pflichten hin. 2. **Schriftliche Aufforderung:** Falls das Gespräch nichts bringt, sende eine schriftliche Aufforderung, in der du auf die möglichen Folgen (z.B. Wasserschäden, Rohrbruch) hinweist. 3. **Eigentümergemeinschaft oder Versorger informieren:** Falls ihr Teil einer Eigentümergemeinschaft seid oder der Wasseranschluss über einen gemeinsamen Versorger läuft, informiere die zuständige Stelle. Der Wasserversorger kann unter Umständen Maßnahmen ergreifen, wenn Gefahr im Verzug ist. 4. **Ordnungsamt oder Bauamt einschalten:** Bei akuter Gefahr (z.B. Leckage, Überschwemmung) kann das Ordnungsamt oder Bauamt eingeschaltet werden. Eine „Kündigung“ des Wasseranschlusses ist in der Regel nicht möglich, solange der Nachbar Eigentümer des Grundstücks ist und der Anschluss ordnungsgemäß genehmigt wurde. Du kannst aber auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten pochen und im Notfall rechtliche Schritte einleiten, falls durch das Verhalten des Nachbarn Schäden entstehen oder drohen. Weitere Informationen findest du z.B. bei deinem örtlichen [Wasserversorger](https://www.vku.de/themen/wasser-abwasser/mitgliedsunternehmen-wasser/) oder bei einer [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die genaue Situation zu klären.

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