In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Eine Musterbestätigung der Kündigung könnte wie folgt aussehen: --- **[Dein Name]** **[Deine Adresse]** **[PLZ, Ort]** **[E-Mail-Adresse]** **[Telefonnummer]** **[Datum]** **[Name des Unternehmens]** **[Adresse des Unternehmens]** **[PLZ, Ort]** **Betreff: Bestätigung der Kündigung** Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Kündigung vom [Datum der Kündigung] für den Vertrag [Vertragsnummer oder -bezeichnung]. Die Kündigung wird zum [Datum des Vertragsendes] wirksam. Ich danke Ihnen für die bisherige Zusammenarbeit und bitte um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] --- Bitte passe die Angaben entsprechend deiner Situation an.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Eine Kündigung von Arbeitgeberseite während der Probezeit sollte klar und formal sein. Hier ist ein Beispiel für eine solche Kündigung: --- [Dein Name] [Deine Position] [Unte... [mehr]
Ob die Kündigung von Frau Becker in der Personalabteilung akzeptiert werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob die Kündigung formell k... [mehr]
Ja, eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann verhaltensbedingt sein. Dies geschieht, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, beispielsweise dur... [mehr]
Die Kündbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem jeweiligen Vertrag, den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen. In der Regel sind Kündigungsfristen... [mehr]
Ja, eine Kündigung sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Ein Einschreiben ist eine gute Möglichkeit, da es dir ermög... [mehr]