Ja – das kann arglistige Täuschung sein, aber nicht schon deshalb, weil der Verkäufer die Rücknahme später verweigert. Entscheidend ist, ob die Rücknahmegarantie schon b...
Muss der Verkäufer auf einen Mangel der Kaufsache hinweisen?
Antwort vomJa, der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auf bekannte Mängel der Kaufsache hinzuweisen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben im deutschen Zivilrecht (§ 242 BGB). Unterlässt der Verkäufer diese Aufklärung, kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen, wie z.B. Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.