Beim Abschluss eines Kaufvertrags ergeben sich für Verkäufer und Käufer jeweils bestimmte Pflichten: **Pflichten des Verkäufers:** 1. Übergabe der Kaufsache: Der Verkäuf... [mehr]
Ja, der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auf bekannte Mängel der Kaufsache hinzuweisen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben im deutschen Zivilrecht (§ 242 BGB). Unterlässt der Verkäufer diese Aufklärung, kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Gewährleistungsansprüche geltend machen, wie z.B. Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.
Beim Abschluss eines Kaufvertrags ergeben sich für Verkäufer und Käufer jeweils bestimmte Pflichten: **Pflichten des Verkäufers:** 1. Übergabe der Kaufsache: Der Verkäuf... [mehr]