Darf ein Flohmarktverkäufer vor Ende des Flohmarkts den Verkaufsplatz verlassen?

Antwort

Die Frage ist etwas unklar formuliert, aber vermutlich geht es darum, ob ein Ordner (also eine Aufsichtsperson oder ein Veranstaltungshelfer) einem Flohmarktverkäufer verbieten darf, seinen Stand vor dem offiziellen Ende des Flohmarkts abzubauen oder zu verlassen. Grundsätzlich gilt: Die Regeln für Flohmärkte werden vom Veranstalter festgelegt und sind meist in den Teilnahmebedingungen oder der Marktordnung geregelt. Häufig ist dort festgelegt, dass Stände erst nach dem offiziellen Ende des Flohmarkts abgebaut werden dürfen. Das dient der Sicherheit und dem geordneten Ablauf der Veranstaltung. Ein Ordner ist berechtigt, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen. Das bedeutet, er kann einen Verkäufer anweisen, bis zum offiziellen Ende zu bleiben und nicht vorher abzubauen oder zu gehen. Wer sich nicht daran hält, riskiert in der Regel einen Ausschluss von der Veranstaltung oder ein Hausverbot für zukünftige Märkte. Rechtlich gesehen ist der Verkäufer als Teilnehmer an die Bedingungen des Veranstalters gebunden, solange er sich auf dem Veranstaltungsgelände befindet. Ein vorzeitiges Verlassen kann also untersagt werden, wenn dies in den Teilnahmebedingungen steht. Weitere Informationen findest du oft auf den Webseiten der jeweiligen Flohmarktveranstalter, z.B. bei [Flohmarkt.de](https://www.flohmarkt.de/) oder [meine-flohmarkt-termine.de](https://meine-flohmarkt-termine.de/).

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