Der Verkäufer hat im Rahmen eines Kaufvertrags nach deutschem Recht (z. B. §§ 433 ff. BGB) insbesondere zwei zentrale Pflichten: 1. **Übergabepflicht:** Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Sache übergeben und ihm das Eigentum daran verschaffen. Die Sache muss so übergeben werden, wie sie im Vertrag vereinbart wurde (z. B. Art, Menge, Beschaffenheit). 2. **Pflicht zur Mangelfreiheit:** Die Sache muss bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Das bedeutet: - **Sachmängelfreiheit:** Die Sache muss die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignen. - **Rechtsmängelfreiheit:** Es dürfen keine Rechte Dritter an der Sache bestehen, die den Käufer in seinem Eigentum oder Gebrauch einschränken (z. B. keine bestehenden Pfandrechte). Verletzt der Verkäufer diese Pflichten, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu, wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.