Die Aufbewahrungsdauer von telefonischen Einwilligungen zu Post Repair-Umfragen richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. branchenspezifischen Rege... [mehr]
Eine mündliche Einwilligung lässt sich grundsätzlich schwerer beweisen als eine schriftliche, da kein physisches Dokument vorliegt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine mündliche Einwilligung nachzuweisen: 1. **Zeugen**: Wenn bei der Einwilligungserklärung andere Personen anwesend waren, können diese als Zeugen aussagen, dass die Einwilligung tatsächlich erteilt wurde. 2. **Indizien und Umstände**: Auch das Verhalten der beteiligten Personen nach der Einwilligung kann als Indiz dienen. Beispielsweise, wenn jemand nachweislich auf Grundlage der Einwilligung gehandelt hat. 3. **Ton- oder Videoaufnahmen**: In manchen Fällen kann eine (rechtmäßig angefertigte) Aufnahme der mündlichen Einwilligung als Beweis dienen. Hierbei sind jedoch datenschutzrechtliche und strafrechtliche Vorgaben zu beachten. 4. **Bestätigung per E-Mail oder Nachricht**: Wenn nach dem Gespräch eine Bestätigung per E-Mail, SMS oder Messenger erfolgt, kann dies als Nachweis dienen. Im Streitfall liegt die Beweislast in der Regel bei der Person, die sich auf die Einwilligung beruft. Daher ist es immer ratsam, wichtige Einwilligungen schriftlich einzuholen oder zumindest durch Zeugen oder andere Beweismittel abzusichern.
Die Aufbewahrungsdauer von telefonischen Einwilligungen zu Post Repair-Umfragen richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. branchenspezifischen Rege... [mehr]
Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland re... [mehr]