Ja, grundsätzlich hast du beim Online-Kauf als Verbraucher in Deutschland ein Widerrufsrecht, auch wenn dir keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder kein expliziter Vertrag vorgeleg... [mehr]
Lieferverzug und Zahlungsverzug sind zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte im Vertragsrecht. **Lieferverzug** tritt ein, wenn ein Verkäufer die vereinbarte Ware nicht zum festgelegten Zeitpunkt liefert. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, eine Nachfrist zu setzen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen, wenn die Lieferung weiterhin ausbleibt. **Zahlungsverzug** hingegen liegt vor, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt. Der Verkäufer kann in diesem Fall ebenfalls eine Nachfrist setzen und hat das Recht, Verzugszinsen zu verlangen oder gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Beide Verzugsarten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sollten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen beachtet werden.
Ja, grundsätzlich hast du beim Online-Kauf als Verbraucher in Deutschland ein Widerrufsrecht, auch wenn dir keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder kein expliziter Vertrag vorgeleg... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]