Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Lieferverzug und Zahlungsverzug sind zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte im Vertragsrecht. **Lieferverzug** tritt ein, wenn ein Verkäufer die vereinbarte Ware nicht zum festgelegten Zeitpunkt liefert. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, eine Nachfrist zu setzen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen, wenn die Lieferung weiterhin ausbleibt. **Zahlungsverzug** hingegen liegt vor, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt. Der Verkäufer kann in diesem Fall ebenfalls eine Nachfrist setzen und hat das Recht, Verzugszinsen zu verlangen oder gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten. Beide Verzugsarten können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sollten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen beachtet werden.
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]