Reicht eine Seite für die Kündigung per Einschreiben?

Antwort

Ja, eine Kündigung kann in der Regel auf einer Seite erfolgen, solange alle notwendigen Informationen enthalten sind. Diese Informationen umfassen: 1. Deine vollständige Adresse. 2. Die Adresse des Empfängers (Arbeitgeber, Vermieter, etc.). 3. Das Datum. 4. Eine klare Erklärung, dass du kündigst. 5. Das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. 6. Deine Unterschrift. Ein Beispiel für eine Kündigung könnte so aussehen: --- [Deine Adresse] [Adresse des Empfängers] [Datum] Betreff: Kündigung meines [Arbeitsvertrags/Mietvertrags/etc.] Sehr geehrte/r [Name des Empfängers], hiermit kündige ich meinen [Arbeitsvertrag/Mietvertrag/etc.] fristgerecht zum [Datum]. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Unterschrift] --- Stelle sicher, dass du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendest, um einen Nachweis über den Erhalt zu haben.

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