Ja, bei einer Kündigungsschutzklage ist eine Widerklage auf Schadensersatz grundsätzlich zulässig. In einem solchen Verfahren kann der Beklagte (Arbeitgeber) im Rahmen der Widerklage geltend machen, dass der Kläger (Arbeitnehmer) durch sein Verhalten einen Schaden verursacht hat, für den er Schadensersatz verlangt. Es ist jedoch wichtig, dass die Widerklage in einem engen Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage steht und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Schadensersatzforderung erfüllt sind.