Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Ja, bei einer Kündigungsschutzklage ist eine Widerklage auf Schadensersatz grundsätzlich zulässig. In einem solchen Verfahren kann der Beklagte (Arbeitgeber) im Rahmen der Widerklage geltend machen, dass der Kläger (Arbeitnehmer) durch sein Verhalten einen Schaden verursacht hat, für den er Schadensersatz verlangt. Es ist jedoch wichtig, dass die Widerklage in einem engen Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage steht und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Schadensersatzforderung erfüllt sind.
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]