Welche formalen Anforderungen gelten für die Kündigung während der Probezeit im Ausbildungsvertrag?

Antwort

Während der Probezeit eines Ausbildungsvertrags gelten bestimmte formale Anforderungen für eine Kündigung. Nach § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass eine mündliche Kündigung nicht ausreichend ist. Zudem muss die Kündigung von beiden Parteien, also sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbilder, unterzeichnet werden. Es ist auch wichtig, die Kündigungsfristen zu beachten. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Diese Frist kann jedoch im Ausbildungsvertrag anders geregelt sein. Zusammenfassend sind die formalen Anforderungen für eine Kündigung während der Probezeit beim Ausbildungsvertrag: 1. Schriftliche Form. 2. Unterschrift beider Parteien. 3. Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel zwei Wochen).

KI fragen

Verwandte Fragen

Muss Widerspruch gegen Kündigung innerhalb von 3 Tagen eingelegt werden?

Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]

Kann ein Handelsvertretervertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 30.06. und 31.12. vorzeitig gekündigt werden?

Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]

Darf ein Handelsvertreter bei unbefristetem Vertrag zum Quartalsende kündigen, wenn laut Vertrag nur eine Kündigung zum Halbjahres- oder Jahresende mit 3-Monats-Frist möglich ist?

Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]