Welche formalen Anforderungen gelten für die Kündigung während der Probezeit im Ausbildungsvertrag?

Antwort

Während der Probezeit eines Ausbildungsvertrags gelten bestimmte formale Anforderungen für eine Kündigung. Nach § 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass eine mündliche Kündigung nicht ausreichend ist. Zudem muss die Kündigung von beiden Parteien, also sowohl vom Auszubildenden als auch vom Ausbilder, unterzeichnet werden. Es ist auch wichtig, die Kündigungsfristen zu beachten. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Diese Frist kann jedoch im Ausbildungsvertrag anders geregelt sein. Zusammenfassend sind die formalen Anforderungen für eine Kündigung während der Probezeit beim Ausbildungsvertrag: 1. Schriftliche Form. 2. Unterschrift beider Parteien. 3. Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel zwei Wochen).

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