Können Kinderfreibeträge unterhaltsrechtlich vom Einkommen abgezogen werden?

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Ja, steuerliche Kinderfreibeträge können unterhaltsrechtlich direkt vom Einkommen abgezogen werden. wirken sich jedoch auf die Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens aus, da sie bei der Ermittlung des Nettoeommens berücksichtigt werden können. Das bedeutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen durch die Berücksichtigung der Freibeträge in der Steuererklärung möglicherweise geringer ausfällt, was sich positiv auf die Unterhaltsverpflichtungen auswirken kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die individuellen Umstände zu klären.

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