Wann ist eine KG an den Kaufvertrag gebunden?

Antwort

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist an einen Kaufvertrag gebunden, sobald dieser rechtswirksam abgeschlossen wurde. Dies bedeutet, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen: 1. **Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile**: Beide Parteien müssen sich über die wesentlichen Punkte des Kaufvertrags (z.B. Kaufgegenstand und Kaufpreis) einig sein. 2. **Vertretungsberechtigung**: Der Kaufvertrag muss von einer vertretungsberechtigten Person der KG abgeschlossen werden. In der Regel sind dies die Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter). Kommanditisten (Teilhafter) haben in der Regel keine Vertretungsbefugnis, es sei denn, sie wurden ausdrücklich dazu ermächtigt. 3. **Formvorschriften**: Der Vertrag muss eventuelle gesetzliche Formvorschriften einhalten. Beispielsweise müssen Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden. 4. **Geschäftsführung und Vertretung**: Die Geschäftsführung und Vertretung der KG obliegt den Komplementären, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist. Diese müssen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht handeln. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, ist die KG rechtlich an den Kaufvertrag gebunden und muss die darin festgelegten Verpflichtungen erfüllen.

Kategorie: Recht Tags: Kaufvertrag KG Gebunden
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