Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch dann rechtswirksam sein, wenn der Hinweis fehlt, dass die handelnde Person für eine Kommanditgesellschaft (KG) auftritt und keine Vertretungsbescheinigung vorgelegt wird. Entscheidend ist, ob die handelnde Person tatsächlich Vertretungsmacht für die KG hatte und ob für den Vertragspartner erkennbar war, dass im Namen der KG gehandelt wurde. **Wichtige rechtliche Aspekte:** 1. **Offenkundigkeitsprinzip (§ 164 BGB):** Nach deutschem Recht muss der Vertreter im Namen des Vertretenen handeln, damit die Rechtsfolgen unmittelbar die KG treffen. Fehlt der Hinweis auf die KG, kann es sein, dass der Vertrag als mit der handelnden Person persönlich geschlossen gilt (sog. Eigengeschäft). 2. **Vertretungsmacht:** Die Vertretungsbescheinigung ist kein Wirksamkeitserfordernis für den Vertrag, sondern dient dem Nachweis der Vertretungsmacht. Fehlt sie, kann der Vertragspartner die Vorlage verlangen, aber der Vertrag ist nicht automatisch unwirksam. 3. **Handeln unter fremdem Namen:** Wenn für den Vertragspartner erkennbar war, dass die Person für die KG handelt, kann der Vertrag auch ohne ausdrücklichen Hinweis wirksam für die KG zustande kommen. **Fazit:** Der Kaufvertrag ist in der Regel rechtswirksam, wenn die handelnde Person Vertretungsmacht für die KG hatte und für den Vertragspartner erkennbar war, dass im Namen der KG gehandelt wurde. Fehlt der Hinweis auf die KG und/oder die Vertretungsbescheinigung, kann das zu Beweisproblemen führen, macht den Vertrag aber nicht automatisch unwirksam. **Weiterführende Informationen:** - [§ 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html) - [Kommanditgesellschaft (KG) – Handelsgesetzbuch](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html)
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]