Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]
Ein Kauf auf Probe ist eine besondere Form des Kaufvertrags, bei dem der Käufer die Ware zunächst zur Probe erhält und erst nach einer bestimmten Frist entscheidet, ob er den Kauf endgültig abschließen möchte. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer die Ware innerhalb der vereinbarten Frist annimmt. Andernfalls gilt der Kauf als nicht erfolgt. Die rechtlichen Grundlagen für den Kauf auf Probe finden sich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 454 und 455 BGB. Hier sind die wesentlichen Punkte geregelt: 1. **Prüfungsfrist**: Der Käufer hat eine bestimmte Frist, um die Ware zu prüfen und zu entscheiden, ob er sie behalten möchte. 2. **Rückgaberecht**: Innerhalb dieser Frist kann der Käufer die Ware zurückgeben, ohne dass ein Kaufvertrag zustande kommt. 3. **Vertragsschluss**: Der Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn der Käufer die Ware innerhalb der Frist annimmt. Weitere Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen findest du im BGB: [BGB § 454](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__454.html) und [BGB § 455](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__455.html).
Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]