Kann in der IG Metall ab 53 Jahren nur aus besonderem Grund gekündigt werden?

Antwort

Ja, gemäß den Regelungen der IG Metall kann eine Kündigung von Arbeitnehmern ab einem bestimmten Alter, in der Regel ab 53 Jahren, nur aus besonderen Gründen erfolgen. Diese Regelung dient dem Schutz älterer Arbeitnehmer und soll sicherstellen, dass Kündigungen nicht willkürlich oder ohne triftigen Grund ausgesprochen werden. Besondere Gründe können beispielsweise betriebsbedingte Kündigungen oder schwerwiegende Pflichtverletzungen sein. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu prüfen, da diese variieren können.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung IGMetall Alter
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