In Deutschland ist Gotteslästerung im Sinne einer sogenannten "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" nach § 166 Strafgesetzbuch... [mehr]
Der Verkauf von Ibogain im Internet und die Bewerbung als „Wundermittel gegen Sucht“ ist in Deutschland und vielen anderen Ländern rechtlich höchst problematisch und kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. **Rechtliche Aspekte in Deutschland:** 1. **Betäubungsmittelgesetz (BtMG):** Ibogain ist in Deutschland als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft ([Anlage I BtMG](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html)). Besitz, Handel, Einfuhr, Ausfuhr und Abgabe sind strafbar. Schon der Versuch kann strafbar sein. 2. **Heilmittelwerbegesetz (HWG):** Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen („Wundermittel gegen Sucht“) ist streng reguliert. Unzulässige oder irreführende Werbung kann zu Abmahnungen, Bußgeldern und weiteren zivilrechtlichen Konsequenzen führen. 3. **Strafrechtliche Folgen:** Wer mit illegalen Betäubungsmitteln handelt, riskiert Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Auch der Gewinn aus solchen Geschäften kann eingezogen werden (Vermögensabschöpfung). 4. **Steuerrecht:** Auch illegale Einnahmen müssen versteuert werden. Das schützt aber nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. **Zusammengefasst:** Wer Ibogain im Internet verkauft und als Heilmittel gegen Sucht bewirbt, macht sich in Deutschland strafbar und riskiert erhebliche strafrechtliche, zivilrechtliche und finanzielle Konsequenzen – unabhängig davon, wie viel Geld oder Erfolg damit erzielt wird. **Weitere Informationen:** - [BtMG – Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_i.html) - [Heilmittelwerbegesetz (HWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/) - [Ibogain – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Ibogain) **Hinweis:** Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt für Strafrecht oder Medizinrecht konsultiert werden.
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