Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]
Nein, der im Prozesskostenhilfeverfahren beigeordnete Rechtsanwalt haftet nicht persönlich für die Verpflichtungen der bedürftigen Partei. Die Prozesskostenhilfe dient dazu, den bedürftigen Parteien den Zugang zu rechtlichem Beistand zu ermöglichen, ohne dass der Anwalt für die finanziellen Verpflichtungen der Partei verantwortlich gemacht werden kann. Die Haftung für die Kosten liegt in der Regel bei der Partei selbst, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine andere Regelung rechtfertigen.
Nach einem Cyberangriff können Betroffene verschiedene juristische Optionen nutzen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die wichtigsten Ansätze im deutschen Recht sind: **1.... [mehr]