Häufige Kurzerkrankungen als Grund für eine personenbedingte Kündigung. Wie oft muss ein Arbeitnehmer krank sein?

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Eine personenbedingte Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen ist rechtlich möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es gibt keine festgelegte Anzahl an Krankheitstagen, die automatisch zu einer Kündigung führen. Vielmehr wird die Gesamtsituation betrachtet, einschließlich der Häufigkeit und Dauer der Erkrankungen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und die betrieblichen Abläufe. In der Regel müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. **Häufigkeit und Dauer der Erkrankungen**: Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg häufig krank ist, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Es wird oft von einer "nicht unerheblichen" Anzahl an Fehltagen gesprochen. 2. **Ärztliche Atteste**: Häufige Kurzerkrankungen sollten durch ärztliche Atteste belegt werden, um die Ernsthaftigkeit der Erkrankungen zu dokumentieren. 3. **Betriebliche Belange**: Die Kündigung muss im Verhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen stehen. Wenn die häufigen Erkrankungen die Arbeitsabläufe erheblich stören, kann dies ein Kündigungsgrund sein. 4. **Interessenabwägung**: Es erfolgt eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Rechten des Arbeitnehmers. Eine Kündigung sollte das letzte Mittel sein. Es ist ratsam, sich im Falle von Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände und rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

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