Die Verwendung des Wortes „Neger“ in Deutschland gilt heute als rassistisch, diskriminierend und beleidigend. Es handelt sich um einen historisch belasteten Begriff, der Menschen afrikanis... [mehr]
Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein fundamentales Prinzip im Recht, das besagt, dass alle Personen in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden müssen. Dieser Grundsatz ist in vielen Rechtsordnungen verankert, insbesondere im Antidiskriminierungsrecht. Er zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung zu verhindern. In Deutschland ist der Grundsatz der Gleichbehandlung insbesondere im Grundgesetz (Artikel 3) verankert, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Der Grundsatz hat sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht Bedeutung und wird in verschiedenen Bereichen wie Arbeitsrecht, Sozialrecht und im Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen angewendet.
Die Verwendung des Wortes „Neger“ in Deutschland gilt heute als rassistisch, diskriminierend und beleidigend. Es handelt sich um einen historisch belasteten Begriff, der Menschen afrikanis... [mehr]
Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) sind „Betriebsausgaben“ die Aufwendungen, die bei der Ermittlung des Einkommens einer selbstständig tätigen oder gew... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]