Was ist der Grundsatz der Gleichbehandlung?

Antwort

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist ein fundamentales Prinzip im Recht, das besagt, dass alle Personen in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden müssen. Dieser Grundsatz ist in vielen Rechtsordnungen verankert, insbesondere im Antidiskriminierungsrecht. Er zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung zu verhindern. In Deutschland ist der Grundsatz der Gleichbehandlung insbesondere im Grundgesetz (Artikel 3) verankert, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Der Grundsatz hat sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht Bedeutung und wird in verschiedenen Bereichen wie Arbeitsrecht, Sozialrecht und im Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen angewendet.

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