Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Nach der Löschung einer GmbH & Co. KG sind die Verpflichtungen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen in der Regel nicht mehr erforderlich. Die Löschung im Handelsregister bedeutet, dass die Gesellschaft nicht mehr existiert und somit auch keine gesetzlichen Pflichten mehr hat. Es kann jedoch sein, dass für die Jahre vor der Löschung noch Offenlegungspflichten bestanden, die erfüllt werden müssen, solange die Gesellschaft rechtlich existiert hat. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]