Aus welcher Norm ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Rente?

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Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Rente ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere aus Artikel 74. Dieser Artikel regelt die konkurrierende Gesetzgebung und nennt unter anderem die "Gesetzliche Rentenversicherung" als einen der Bereiche, in denen der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, sofern die Länder nicht von dieser Kompetenz Gebrauch machen.

Kategorie: Recht Tags: Bund Gesetzgebung Rente