Um eine Stiftung zu gründen, sind in Deutschland einige wichtige Schritte und Voraussetzungen zu beachten: 1. **Stiftungszweck festlegen:** Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerha... [mehr]
In Österreich wird die Geschäftsfähigkeit durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam abzuschließen. Sie ist abhängig vom Alter und dem geistigen Zustand der Person. 1. **Volle Geschäftsfähigkeit**: Diese wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Person alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen abschließen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit: - **Kinder unter 7 Jahren**: Sie sind vollkommen geschäftsunfähig. Rechtsgeschäfte, die sie abschließen, sind grundsätzlich nichtig, es sei denn, es handelt sich um sogenannte "Taschengeldgeschäfte", die mit geringfügigen Mitteln des täglichen Lebens abgeschlossen werden. - **Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren**: Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Rechtsgeschäfte abschließen, die ihnen lediglich rechtliche Vorteile bringen oder die mit Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, getätigt werden. - **Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren**: Sie sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, haben aber mehr Rechte als jüngere Kinder. Sie können beispielsweise über ihr eigenes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis verfügen, solange dadurch nicht der Lebensunterhalt gefährdet wird. 3. **Geschäftsunfähigkeit aufgrund geistiger Beeinträchtigung**: Personen, die aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bedeutung und die Folgen eines Rechtsgeschäfts zu verstehen, sind geschäftsunfähig. Für sie können gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern, Vormund) handeln. Weitere Informationen zur Geschäftsfähigkeit in Österreich findest du im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB): [ABGB](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622).
Um eine Stiftung zu gründen, sind in Deutschland einige wichtige Schritte und Voraussetzungen zu beachten: 1. **Stiftungszweck festlegen:** Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und dauerha... [mehr]
Aus juristischer Sicht ist der Mensch eine natürliche Person. Das bedeutet, dass jeder Mensch von Geburt an bis zum Tod Träger von Rechten und Pflichten ist. Im Gegensatz dazu stehen juristi... [mehr]
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ob du unangemessene Darstellungen sehen darfst, hängt stark davon ab, was genau mit „unangemessen“ gemeint ist und in welchem rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext du dich befind... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Du darfst grundsätzlich jederzeit Fragen stellen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Fragen nicht beantwortet werden, zum Beispiel wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen von frage.de oder... [mehr]
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist aus juristischer Sicht eine Rechtsverordnung in Deutschland, die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassen wurde. Sie regelt das Verha... [mehr]
Nach bulgarischem Recht gibt es keine explizite, allgemeingültige Vorschrift, die für jede Änderung im Unternehmen zwingend eine Anpassung der Unternehmenswebsite vorschreibt. Allerding... [mehr]