Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
In Österreich wird die Geschäftsfähigkeit durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam abzuschließen. Sie ist abhängig vom Alter und dem geistigen Zustand der Person. 1. **Volle Geschäftsfähigkeit**: Diese wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Person alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen abschließen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit: - **Kinder unter 7 Jahren**: Sie sind vollkommen geschäftsunfähig. Rechtsgeschäfte, die sie abschließen, sind grundsätzlich nichtig, es sei denn, es handelt sich um sogenannte "Taschengeldgeschäfte", die mit geringfügigen Mitteln des täglichen Lebens abgeschlossen werden. - **Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren**: Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Rechtsgeschäfte abschließen, die ihnen lediglich rechtliche Vorteile bringen oder die mit Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, getätigt werden. - **Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren**: Sie sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, haben aber mehr Rechte als jüngere Kinder. Sie können beispielsweise über ihr eigenes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis verfügen, solange dadurch nicht der Lebensunterhalt gefährdet wird. 3. **Geschäftsunfähigkeit aufgrund geistiger Beeinträchtigung**: Personen, die aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bedeutung und die Folgen eines Rechtsgeschäfts zu verstehen, sind geschäftsunfähig. Für sie können gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern, Vormund) handeln. Weitere Informationen zur Geschäftsfähigkeit in Österreich findest du im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB): [ABGB](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622).
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
Für eine private Sauna in Deutschland besteht in der Regel **keine gesetzliche Pflicht**, einen Notausschaltknopf (Not-Aus-Schalter) zu installieren. Die Vorschriften, die einen Notausschalter ve... [mehr]
In Österreich ist ein vollständiger Verzicht auf Haftung für Dienstleistungen rechtlich nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner können im Rahm... [mehr]
Ja, das ist einer der Hauptgründe, warum man zu einem Anwalt geht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass rechtliche Angelegenheiten korrekt, fair und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abgewickel... [mehr]
Das Zurückwerfen von Fallobst auf das Grundstück des Nachbarn ist rechtlich problematisch und in der Regel nicht erlaubt. Nach deutschem Nachbarschaftsrecht (§ 910 BGB) gilt: Fällt... [mehr]
Für den privaten Verkauf von gebrauchten Gegenständen (z.B. Kleidung, Möbel, Elektronik) benötigst du in der Regel **keinen Gewerbeschein**. Solange du nur gelegentlich und aus dei... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]
Ein Erlaubnisreiter ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht. Er bezeichnet eine Formulierung in einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift, die ausdrücklich bestimmte Handlungen erlaubt,... [mehr]