Wahrscheinlich meinst du solvitur ambulando, nicht „ambulans solvitur“. Die feste lateinische Wendung bedeutet: „Es löst sich durchs Gehen“ bzw. sinngemäß &bdqu...
Geschäftsfähigkeit in Österreich?
Antwort vomIn Österreich wird die Geschäftsfähigkeit durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam abzuschließen. Sie ist abhängig vom Alter und dem geistigen Zustand der Person. 1. **Volle Geschäftsfähigkeit**: Diese wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Person alle Rechtsgeschäfte selbstständig und ohne Einschränkungen abschließen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben eine beschränkte Geschäftsfähigkeit: - **Kinder unter 7 Jahren**: Sie sind vollkommen geschäftsunfähig. Rechtsgeschäfte, die sie abschließen, sind grundsätzlich nichtig, es sei denn, es handelt sich um sogenannte "Taschengeldgeschäfte", die mit geringfügigen Mitteln des täglichen Lebens abgeschlossen werden. - **Minderjährige zwischen 7 und 14 Jahren**: Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Rechtsgeschäfte abschließen, die ihnen lediglich rechtliche Vorteile bringen oder die mit Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden, getätigt werden. - **Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren**: Sie sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, haben aber mehr Rechte als jüngere Kinder. Sie können beispielsweise über ihr eigenes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis verfügen, solange dadurch nicht der Lebensunterhalt gefährdet wird. 3. **Geschäftsunfähigkeit aufgrund geistiger Beeinträchtigung**: Personen, die aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bedeutung und die Folgen eines Rechtsgeschäfts zu verstehen, sind geschäftsunfähig. Für sie können gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern, Vormund) handeln. Weitere Informationen zur Geschäftsfähigkeit in Österreich findest du im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB): [ABGB](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622).
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