Die Frage bezieht sich offenbar auf die Angemessenheit einer Minderung (hier: 760 €) wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels bei einem Gegenstandswert von 7.230 €, unter Berücksichtig... [mehr]
Der Gegenstandswert von 60.000,00 € hat Einfluss auf die Berechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier einige Beispiele für die Abrechnung im gerichtlichen Verfahren: 1. **Verfahrensgebühr**: Bei einem Streitwert von 60.000, € beträgt die Verfahrensgebühr in der Regel 1,3. Diese wird mit dem Gebührensatz multipliziert, der für den Gegenstandswert gilt. 2. **Terminsgebühr**: Wenn ein Gerichtstermin stattfindet, kommt zusätzlich eine Terminsgebühr hinzu, die ebenfalls nach dem Gegenstandswert berechnet wird. 3. **Einigungsgebühr**: Falls eine Einigung erzielt wird, kann eine Einigungsgebühr anfallen, die ebenfalls nach dem RVG berechnet wird. 4. **Auslagen**: Neben den Gebühren können auch Auslagen wie Reisekosten oder Postgebühren geltend gemacht werden. Die genaue Berechnung erfolgt nach den entsprechenden Tabellen im RVG, wobei die Gebühren in der Regel in einem Gebührenverzeichnis aufgeführt sind. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine präzise Abrechnung zu erhalten.
Die Frage bezieht sich offenbar auf die Angemessenheit einer Minderung (hier: 760 €) wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels bei einem Gegenstandswert von 7.230 €, unter Berücksichtig... [mehr]
Die Post- und Telekommunikationspauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt gemäß Nr. 7002 VV RVG 20 % der jeweiligen Gebühren, jedoch höchstens 20 Eu... [mehr]
Wenn auf einer Abrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich, dass der Empfänger der Abrechnung davon Kenntnis h... [mehr]