Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Gegenstand eines Kaufvertrages kann grundsätzlich jede Sache oder jedes Recht sein, das veräußerbar ist. Dazu gehören: 1. **Bewegliche Sachen**: Zum Beispiel Autos, Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung. 2. **Unbewegliche Sachen**: Immobilien wie Grundstücke, Häuser, Wohnungen. 3. **Rechte**: Zum Beispiel Patente, Lizenzen, Forderungen. 4. **Dienstleistungen**: In manchen Fällen können auch Dienstleistungen Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn sie als solche vereinbart werden. Wichtig ist, dass der Gegenstand des Kaufvertrages legal und veräußerbar ist.
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]