Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]
Gegenstand eines Kaufvertrages kann grundsätzlich jede Sache oder jedes Recht sein, das veräußerbar ist. Dazu gehören: 1. **Bewegliche Sachen**: Zum Beispiel Autos, Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung. 2. **Unbewegliche Sachen**: Immobilien wie Grundstücke, Häuser, Wohnungen. 3. **Rechte**: Zum Beispiel Patente, Lizenzen, Forderungen. 4. **Dienstleistungen**: In manchen Fällen können auch Dienstleistungen Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn sie als solche vereinbart werden. Wichtig ist, dass der Gegenstand des Kaufvertrages legal und veräußerbar ist.
Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]