Eine fristlose Kündigung einer Versicherung wird in der Regel mit sofortiger Wirkung wirksam, also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Versicherer zugeht. Das bedeutet, der Versicheru... [mehr]
Ja, als Arbeitnehmer kannst du unter bestimmten Umständen fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber, wie ausbleibende Lohnzahlungen oder Mobbing, sein. Es ist wichtig, dass du die fristlose Kündigung schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes einreichst. Zudem solltest du die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes aussprechen. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist.
Eine fristlose Kündigung einer Versicherung wird in der Regel mit sofortiger Wirkung wirksam, also ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Versicherer zugeht. Das bedeutet, der Versicheru... [mehr]
Die Formulierung „Kündigung zum nächstmöglichen Termin“ bedeutet, dass du deinen Vertrag (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag) so kündigen möchtest, da... [mehr]
Ob ein Vertrag gekündigt werden sollte, wenn der Dienstleister gegen den Vertrag verstoßen hat und eine Freistellungsklausel enthalten ist, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art un... [mehr]
Ja, du darfst kündigen, wenn du das Rentenalter erreicht hast, auch wenn die Rentenunterlagen („Rentenpapiere“) noch nicht vollständig bearbeitet oder bewilligt sind. Die Beendig... [mehr]
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc... [mehr]
Um aus einem bestehenden Schulvertrag herauszukommen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Vertrag prüfen:** Schau dir den Schulvertrag genau an. Achte besonders auf die Kündigungsf... [mehr]
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]