Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Ja, als Arbeitnehmer kannst du unter bestimmten Umständen fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber, wie ausbleibende Lohnzahlungen oder Mobbing, sein. Es ist wichtig, dass du die fristlose Kündigung schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes einreichst. Zudem solltest du die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes aussprechen. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist.
Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Hier findest du ein Muster für eine Kündigung an den Mieterverein Karlsruhe e. V., das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Vorname Nachname** Straße Hausnummer PLZ Ort... [mehr]
Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesproche... [mehr]
Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens... [mehr]