Muss ich bei einem Fixgeschäft den Vertragspartner vorher abmahnen?

Antwort

Nein, bei einem Fixgeschäft ist eine vorgängige Abmahnung in der Regel nicht erforderlich. Ein Fixgeschäft zeichnet sich dadurch aus, dass die Einhaltung eines bestimmten Termins oder Zeitraums für die Erfüllung der vertraglichen Leistung wesentlich ist. Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, tritt automatisch eine Vertragsverletzung ein, und der Gläubiger kann sofort seine Rechte geltend machen, wie z.B. Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.

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