Wie prüfe ich einen Erlaubnistatbestandsirrtum?

Antwort

Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand irrtümlich annimmt, dass eine bestimmte Handlung durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Um einen Erlaubnistatbestandsirrtum zu prüfen, gehst du in der Regel wie folgt vor: 1. **Tatbestandsmäßigkeit**: Zunächst prüfst du, ob der objektive und subjektive Tatbestand der Straftat erfüllt ist. 2. **Rechtfertigungsgründe**: Danach prüfst du, ob ein objektiver Rechtfertigungsgrund vorliegt (z.B. Notwehr, Notstand). Hierbei stellst du fest, dass kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist. 3. **Irrtum über den Rechtfertigungsgrund**: Nun prüfst du, ob der Täter irrtümlich angenommen hat, dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Dabei unterscheidest du: - **Erlaubnisirrtum**: Der Täter irrt über die rechtlichen Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes (z.B. er glaubt, eine Handlung sei durch Notwehr gedeckt, obwohl sie es nicht ist). - **Erlaubnistatbestandsirrtum**: Der Täter irrt über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes (z.B. er glaubt, er werde angegriffen und handelt in vermeintlicher Notwehr, obwohl kein Angriff vorliegt). 4. **Behandlung des Irrtums**: In der Rechtswissenschaft gibt es unterschiedliche Ansätze zur Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums: - **Strenge Schuldtheorie**: Der Irrtum wird wie ein Verbotsirrtum behandelt, was bedeutet, dass der Täter straflos bleibt, wenn der Irrtum unvermeidbar war (§ 17 StGB). - **Eingeschränkte Schuldtheorie**: Der Irrtum wird wie ein Tatbestandsirrtum behandelt, was bedeutet, dass der Täter nur wegen Fahrlässigkeit bestraft wird, wenn die Fahrlässigkeit strafbar ist (§ 16 StGB analog). 5. **Schuld**: Schließlich prüfst du die Schuld des Täters. Hierbei wird berücksichtigt, ob der Irrtum vermeidbar war und ob der Täter fahrlässig gehandelt hat. Zusammengefasst prüfst du also zunächst den Tatbestand und die Rechtfertigungsgründe und analysierst dann, ob ein Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund vorliegt und wie dieser rechtlich zu behandeln ist.

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