Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]
Im Kaufvertrag spielen die Begriffe Warenschulden, Holschulden und Geldschulden eine wichtige Rolle bei der Bestimmung des Erfüllungsortes: 1. **Warenschulden**: Dies bezieht sich auf die Verpflichtung des Verkäufers, die Ware zu liefern. Warenschulden sind in der Regel Holschulden, was bedeutet, dass der Käufer die Ware am Geschäftssitz des Verkäufers abholen muss. Der Erfüllungsort ist somit der Ort, an dem sich die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befindet. 2. **Holschulden**: Dies ist eine spezifische Art der Warenschuld. Bei Holschulden muss der Käufer die Ware beim Verkäufer abholen. Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Ware bereitgestellt wird, in der Regel der Geschäftssitz des Verkäufers. 3. **Geldschulden**: Dies bezieht sich auf die Verpflichtung des Käufers, den Kaufpreis zu zahlen. Geldschulden sind in der Regel Bringschulden, was bedeutet, dass der Käufer das Geld an den Geschäftssitz des Verkäufers bringen muss. Der Erfüllungsort ist somit der Geschäftssitz des Verkäufers. Zusammengefasst: - **Warenschulden/Holschulden**: Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. - **Geldschulden**: Erfüllungsort ist ebenfalls der Geschäftssitz des Verkäufers. Diese Regelungen können jedoch durch individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag geändert werden.
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch dann rechtswirksam sein, wenn der Hinweis fehlt, dass die handelnde Person für eine Kommanditgesellschaft (KG) auftritt und keine Vertretungsbescheini... [mehr]