Was bedeutet 'erforderliche Verteidigung' gemäß § 32 Strafgesetzbuch?

Antwort

Der Begriff "erforderliche Verteidigung" im Sinne des § 32 Strafgesetzbuch (StGB) bezieht sich auf die Notwehr. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. "Erforderlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Verteidigungshandlung geeignet sein muss, den Angriff sofort und endgültig zu beenden, und dass kein milderes, gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht. Die Verteidigung darf also nicht über das hinausgehen, was notwendig ist, um den Angriff abzuwehren. Weitere Informationen findest du im § 32 StGB: [§ 32 StGB - Notwehr](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html).

Kategorie: Recht Tags: Notwehr Recht Verteidigung
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