Sind Erben verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen?

Antwort

Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verlangen, dass ein gemeinsames Nachlassverzeichnis erstellt wird. Auch Pflichtteilsberechtigte (z.B. enterbte Kinder) haben nach § 2314 BGB einen Anspruch darauf, dass die Erben ein vollständiges und geordnetes Nachlassverzeichnis vorlegen. Kommt ein Erbe dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Pflichtteilsberechtigte oder ein Miterbe die Erstellung gerichtlich durchsetzen. In bestimmten Fällen kann sogar verlangt werden, dass das Nachlassverzeichnis durch einen Notar aufgenommen wird. Zusammengefasst: Erben müssen ein Nachlassverzeichnis erstellen, wenn sie dazu berechtigt oder verpflichtet werden. Tun sie das nicht, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Weitere Informationen findest du z.B. hier: - [§ 2314 BGB – Auskunftspflicht des Erben](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2314.html) - [§ 260 BGB – Herausgabe und Auskunft](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__260.html)

KI fragen

Verwandte Fragen

Muss man in jedem Fall Rundfunkgebühren zahlen, auch wenn man kein Radio hört und nicht fernsieht?

In Deutschland muss grundsätzlich für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Radio gehört oder ferngesehen wird. Der Beitrag ist ein... [mehr]

Sind Unternehmen verpflichtet, von sich aus eine Rechnung zu versenden?

In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]

Was passiert, wenn jemand eine Information absichtlich nicht angibt, obwohl sie verpflichtet ist?

Wenn jemand eine Information, die eigentlich angegeben werden müsste (zum Beispiel bei einer Steuererklärung, Bewerbung oder einem anderen offiziellen Vorgang), absichtlich nicht angibt, han... [mehr]