Muss man in jedem Fall Rundfunkgebühren zahlen, auch wenn man kein Radio hört und nicht fernsieht?

Antwort

In Deutschland muss grundsätzlich für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Radio gehört oder ferngesehen wird. Der Beitrag ist eine Haushaltsabgabe und nicht mehr an den Besitz oder die Nutzung von Rundfunkgeräten gebunden. Das bedeutet: Auch wenn du weder Radio noch Fernsehen nutzt, bist du zur Zahlung verpflichtet, solange du eine eigene Wohnung hast. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Personengruppen wie Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe), die sich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Rundfunkbeitrags: [www.rundfunkbeitrag.de](https://www.rundfunkbeitrag.de/). Zusammengefasst: In der Regel musst du den Beitrag zahlen, auch wenn du die Angebote nicht nutzt.

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