Wie ist es möglich, einmal geheiratet und zweimal geschieden zu sein?

Antwort

Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zunächst widersprüchlich. Mögliche Erklärungen könnten sein: 1. **Wiederheirat mit derselben Person:** Jemand heiratet eine Person, lässt sich scheiden, heiratet dieselbe Person erneut und lässt sich ein zweites Mal scheiden. In diesem Fall hat die Person zwar „einmal geheiratet“ (immer dieselbe Person), wurde aber zweimal geschieden. 2. **Sprachliche Ungenauigkeit:** Es könnte sich um einen Fehler in der Formulierung handeln. Gemeint ist vielleicht, dass die Person zweimal geheiratet und sich zweimal scheiden lassen hat. 3. **Annullierung und Scheidung:** In seltenen Fällen wird eine Ehe annulliert (also für ungültig erklärt) und eine andere geschieden. Das wird aber rechtlich unterschiedlich gezählt. Fazit: Rein rechtlich ist es nur möglich, zweimal geschieden zu sein, wenn man mindestens zweimal verheiratet war – entweder mit derselben Person (zwei Ehen, zwei Scheidungen) oder mit verschiedenen Personen. Die Aussage ist also entweder ungenau formuliert oder bezieht sich auf eine spezielle Konstellation wie die Wiederheirat derselben Person.

Kategorie: Recht Tags: Heirat Scheidung Ehe
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