Das Eigentumsverhältnis bei Nichtzahlung hängt von der Art des Vertrages und den spezifischen Vereinbarungen ab. In vielen Fällen, wie bei Kaufverträgen, bleibt das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer (Besitzkonstitut oder Eigentumsvorbehalt). Bei Mietverhältnissen bleibt das Eigentum beimieter, auch wenn der Mieter nicht zahlt. Im Falle von Nichtzahlungen können rechtliche Schritte wie Mahnungen, Inkasso oder im Extremfall die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs folgen. Es ist wichtig, die genauen Vertragsbedingungen und die geltenden Gesetze zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.