Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ein gemeinsames Testament für Ehegatten mit einem Kind kann in Form eines sogenannten "Berliner Testaments" erstellt werden. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass das Kind erst nach dem Tod beider Elternteile erben soll. Hier ist ein einfaches Muster: --- **Gemeinsames Testament** Wir, [Name des Ehegatten 1] und [Name des Ehegatten 2], geboren am [Geburtsdatum des Ehegatten 1] und [Geburtsdatum des Ehegatten 2], wohnhaft in [Adresse], erklären hiermit, dass wir unser gemeinsames Testament errichten. 1. **Erbeinsetzung** Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Der überlebende Ehegatte erbt das gesamte Vermögen des verstorbenen Ehegatten. 2. **Erbfolge für unser Kind** Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll unser gemeinsames Kind, [Name des Kindes], als Alleinerbe unseres gesamten Vermögens eingesetzt werden. 3. **Pflichtteilsansprüche** Wir sind uns bewusst, dass unser Kind Pflichtteilsansprüche hat. Wir möchten jedoch, dass die Erbfolge wie oben beschrieben geregelt ist. 4. **Widerruf** Dieses Testament kann von uns jederzeit widerrufen oder geändert werden. [Ort, Datum] _________________________ [Unterschrift Ehegatte 1] _________________________ [Unterschrift Ehegatte 2] --- Es ist ratsam, das Testament notariell beurkunden zu lassen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Zudem sollte man sich über die gesetzlichen Erbfolgen und Pflichtteilsansprüche informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Das erlaubte Alter eines Kindes hängt stark vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - Für den Kindergeldanspruch in Deutschland: Bis zum 18. Lebe... [mehr]
Wenn in einem Erbvertrag kein Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten wird, bedeutet das, dass die Ehegatten (oder Vertragspartner) grundsätzlich **nicht** einseitig vom Erbvertrag zur... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]