Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein gemeinsames Testament für Ehegatten mit einem Kind kann in Form eines sogenannten "Berliner Testaments" erstellt werden. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass das Kind erst nach dem Tod beider Elternteile erben soll. Hier ist ein einfaches Muster: --- **Gemeinsames Testament** Wir, [Name des Ehegatten 1] und [Name des Ehegatten 2], geboren am [Geburtsdatum des Ehegatten 1] und [Geburtsdatum des Ehegatten 2], wohnhaft in [Adresse], erklären hiermit, dass wir unser gemeinsames Testament errichten. 1. **Erbeinsetzung** Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Der überlebende Ehegatte erbt das gesamte Vermögen des verstorbenen Ehegatten. 2. **Erbfolge für unser Kind** Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll unser gemeinsames Kind, [Name des Kindes], als Alleinerbe unseres gesamten Vermögens eingesetzt werden. 3. **Pflichtteilsansprüche** Wir sind uns bewusst, dass unser Kind Pflichtteilsansprüche hat. Wir möchten jedoch, dass die Erbfolge wie oben beschrieben geregelt ist. 4. **Widerruf** Dieses Testament kann von uns jederzeit widerrufen oder geändert werden. [Ort, Datum] _________________________ [Unterschrift Ehegatte 1] _________________________ [Unterschrift Ehegatte 2] --- Es ist ratsam, das Testament notariell beurkunden zu lassen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Zudem sollte man sich über die gesetzlichen Erbfolgen und Pflichtteilsansprüche informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]