Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Die Duldung der Zwangsvollstreckung ist kein Verfügungsgeschäft im rechtlichen Sinne. Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Duldung der Zwangsvollstreckung hingegen stellt eine passive Haltung dar, bei der der Schuldner die Vollstreckung eines Urteils oder einer anderen vollstreckbaren Entscheidung akzeptiert, ohne selbst aktiv zu werden oder Rechte zu übertragen. Es handelt sich also eher um eine Form der Akzeptanz der rechtlichen Situation als um ein aktives Verfügungsgeschäft.
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]