Muss die Datenschutz-Grundverordnung der EU in nationale Regelungen umgesetzt werden?

Antwort

Falsch. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ist eine Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Allerdings können Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen nationale Regelungen ergänzen oder präzisieren.

Kategorie: Recht Tags: Datenschutz EU Verordnung
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